Angestrebtes Web-TV Format erweist sich als kontraproduktiv!
Wer aktuell die Internetseite des Boulevard-Magazins „www.bild-live.tv“ aufrufen möchte um sich der allgemeinen Web-Bespaßung hinzugeben, bekommt nur eine Fehlermeldung mit dem Hinweis das die aufgerufene Seite nicht verfügbar oder aus dem Redaktionellen Angebot von Bild herausgenommen wurde.
Versucht man hingegen über „Bild.de“ die Rubrik „Bild Live“ aufzufinden wird man auch hier eines besseren belehrt. Die Rubrik wurde komplett gelöscht.
Wenn ein digitaler Apfel einem realem Apfel sein Logo nicht gönnt!
Wussten Sie schon, das nicht nur die Verwendung der Farbe Magenta durch die Telekom anderen Firmen untersagt werden kann sondern auch, das abstrahierte Äpfel-Logos immer gut genug für einen Rechtsstreit sind?
New York hat eine neue Umweltkampagne gestartet. Und wie es sich gehört, hat sich die zuständige Marketing-Agentur auch gleich ein hübsches Logo dafür ausgedacht. Gar nicht lustig findet hingegen die Computerfirma Apple das neue Logo (siehe links).
Eine frappierende Ähnlichkeit – nicht wahr?
Online-Zielgruppen lassen sich im allgemeinen in verschiedene Gruppierungen einteilen. Mit den Mitteln der Online-Marktforschung, Erhebungen und Modellen lassen Sie sich hinreichend kategorisieren.
Das Surf-, und Kaufverhalten von Zielgruppen lässt sich durch Werbe- und Public-Relations-Maßnahmen von Online-Werbung treibenden Unternehmen beeinflussen.
Mussten früher Journalisten verschiedenster Magazine und Boulevard-Zeitungen noch mühselig in Archiven kramen, telefonieren oder ihre Informanten bezahlen um an benötigte Informationen zu gelangen, so können Sie sich heute innerhalb kürzester Zeit – dank des sorglosen Umgangs von Internetnutzern mit ihren persönlichen Daten auf Online-Netzwerk Seiten – mit vielfältigen und qualitativ hochwertigen Hintergrundinformationen – der jeweiligen gesuchten Person quasi kostenlos eindecken.
Hier stellt sich also die bedauernswerte Frage, warum gerade das „Web 2.0“ Nutzer dazu bewegt, so sorglos mit ihren Daten umzugehen. Boulevard-Magazine, die aufgrund irgendwelcher Ereignisse, Privatpersonen ins Rampenlicht zerren und der Öffentlichkeit gegenüber entblößen, sollten langsam aber sicher als abschreckendes Beispiel dienlich sein.
Schwere, schwere Zeiten für die Musikindustrie und deren Anwälte in Wuppertal.
Im Januar und Februar 2008 wurden ca. 2000 IP-Adressen zur weiteren Ermittlung von Rechteinhabern und Anwälten bei der Wuppertaler Staatsanwaltschaft eingereicht.
Wie die „Wuppertaler Rundschau“ und das Branchenportal „Heise.de“ berichten, werden jedoch zum aktuellem Zeitpunkt keine strafrechtlichen Ermittlungen gegen vermeintliche Tauschbörsenbenutzer durch die Wuppertaler Staatsanwaltschaft bearbeitet.
Das nun auch Buchstabenkombinationen in Gedichtsform urheberrechtlich geschützt sind, wurde aktuell auch vom Saarländischen Oberlandesgericht (AZ.: 1W232/07-49) bestätigt.
In dem verhandelten Fall hatte eine Besucherin ein Gedicht der Klägerin von deren Internetseite elektronisch kopiert und auf der eigenen Homepage eingebunden. Da das Oberlandesgericht eine Verletzung des Urheberrechts als gegeben ansah, musste die Beklagte das Gedicht umgehend von ihrer Homepage entfernen.