Stutzig sollten aber auch die von Heise damals mitgelieferten Zahlen stimmen.
Schon damals wurde bewiesen wie lukrativ, und vor allen Dingen billig, es ist und war Spam-Mails zu versenden.
Na sowas liest man selten.
Ein Verlag unterliegt, trotz Rechtsabteilung, bei einer Abmahnung?
Da stellt sich doch die Frage, wie so etwas nur passieren kann. ;)
Da es sich hierbei jedoch um einen Massen-Abmahner handelt, lag es wohl daran, das die Rechtsabteilung zu sehr mit den vielen, vielen anderen Fällen beschäftigt war, die das Internet so her gibt.
Trotz mehrmaliger Aufforderung des Gerichtes war man nicht in der Lage, der notwendigen Beweispflicht einer Urheberrechtsverletzung nachzukommen. Ergo verliert man also.
Aber das macht auch nichts. Man kann ja jeder Zeit in Berufung gehen da das Urteil noch nicht rechtskräftig ist.
Na endlich mal was positives gegen die Taschengeldabzieher! ;)
Aus eigener Erfahrung weiß ich ja, wieviel Google- & Co. Geld bei Schaltung und Klicks der Anzeigen so in die Kasse gespült werden können. Trotzalledem habe ich damals – bei aufkommen dieser Lebenserwartungs-, Führerschein,- wie Alt wirst du, wann stirbst du und so weiter Tests – die Schaltungen für Werbung dieser Art auf meinen Webpräsenzen deaktiviert.
Es ist zwar reizvoll pro Klick einen Euro (und mehr) zu bekommen, aber irgendwo sollte wohl jeder eine Grenze haben, die nicht überschritten werden sollte.
Es ist mal wieder soweit, die Spammer haben sich ein bis dato als sicher geglaubtes Ziel auserkoren, dass bevorzugt verwendet wird um der Spamflut Einhalt zu gebieten.
Die Rede ist von den allseits beliebten Black-, Grey- und Whitelists.
Und auch hier stellt sich aufs neue die Frage, was man persönlich noch bewerkstelligen kann um sein privates Postfach halbwegs sicher zu halten. Mittlerweile geht es wohl garnicht mehr darum, sein eigenes Postfach vor Spam zu schützen, sondern vielmehr seinen Rechner nicht zum Zombie für den ganzen Werbemüll werden zu lassen.
Seit neuestem findet sich auf der Homepage der Bundesprüfstelle (BPjM) ein
neuer Kriterienkatalog zur Indizierung von Computer- und Videospielen.
Insgesamt gibt es nun sechs Abschnitte die zur Indizierung eines Spieles durch die Bundesprüfstelle herangezogen werden: „Unsittlichkeit“, „Verrohende und zu Gewalt anreizende Wirkung durch Gewaltdarstellungen“, „Anreizen zum Rassenhass / Verherrlichung der NS-Ideologie“, „Diskriminierung von Menschen“, „Verherrlichung / Verharmlosung von Drogenkonsum“ und „Schwere Jugendgefährdung“.
Um mitraten zu können brauch man auch hier nur die, etwas weiter unten stehende, Liste mit Beispiel-Torrents zu überfliegen.
Anbei eine weitere x-beliebige Torrent-Seite mit Beispielen vom 16.02.2008 damit kräftig mit geraten werden kann. ;)