Ob nun Webpräsenz, Internetadresse, Onlineauftritt, Netzauftritt, Webauftritt, Internetpräsenz, Internetauftritt oder auch Internetseite. Gemeint ist stets das Gleiche. Die „Webpräsenz“.
Eine oder mehrere Webpräsenzen können dazu beitragen die öffentliche Meinung von Zielgruppen eines Unternehmens, einer Marke oder Person positiv zu beeinflussen. Eine Webpräsenz wie die „Schreibblockade“ kann zum Beispiel das Ziel haben, bestimmte Themen wie Old School „Retro-Arcade-Games“, „Pixel-Games“ und „Retro-Games“ öffentlichkeitswirksam via „Guerilla-Marketing“ positiv zu beeinflussen.
Herzlich willkommen in unserer Heilanstalt „Asylum“.
Geduld bitte. Wenn ich mich erst kurz vorstellen dürfte. Ich bin ihr zuständiger psychologischer Psychotherapeut und Betreuer Prof. Dr. med. Asylus.
Bevor Sie sich jetzt jedoch zur Miditation in ihre „Dunkle Kammer“ begeben können, gestatten Sie es mir kurz Ihnen noch einige weitere wichtige Informationen zu unserer Heilanstalt mitzuteilen. Es dauert auch nicht lang.
Über die Beweisfähigkeit alternativer Wahrheiten zu alternativlosen Zeitgeschehnissen in Form einer Abhandlung zur Ableitung alternativer Fakten aus alternativlosen Thesen bezüglich abzuklärender Sachverhalte einer Schreibblockade.
Lösen wir also diese Schreibblockade mit der Initialzündung „Wie löse ich möglich rückstandslos eine Schreibblockade?“ und fangen wir einfach mit „Corona“ an. Dabei überspringen wir die gleichwertige Schreibung des Wortes Corona (Strahlenkranz – Substantiv, feminin) und Corona (Eigenname).
Das „Ampelsystem“ informiert über ein grassierendes Raubrittertum eines angeblich „Berechtigten Interesses“ von Dienstleistern und Werbetreibenden. Dies beinhaltet das Aushebeln bestehender Nutzerrechte, die versteckte Erfassung persönlicher Daten sowie eine personalisierte Profilbildung zur Gewinnsteigerung.
Das im folgendem ersichtliche schlüsselt auf, wieso und warum der Autor Verweise zu anderen Webpräsenzen in einem Ampelsystem unterschiedlich behandelt.
Der Inhalt des hier ersichtlichen beschäftigt sich mit dem Sinn einer „Beugehaft“ für Bestandteile dieser Webpräsenz, dem Gebrauch des Vollzuges einer ZwangsVollStreckung, Ausnahmefällen sowie der Anratung durch Außenstehende zur erneuten Beugehaft bei Widerstand.
Grundsätzlich soll möglicher Widerstand des Lesbaren bereits im Vorfeld Einhalt geboten werden. Dies ermöglicht es Lesenden ihren potentiellen Lesefluss möglichst Widerstandsfrei beizubehalten. Gewährleistet wird damit das nicht Inkrafttreten einer ZwangsVollStreckung.
Befasst man sich intensiver mit Artikel 5 des Grundgesetzes (Meinungsfreiheit), so stellt man fest, dass die Freiheit einer Meinung in Deutschland – unter Berücksichtigung einer global in Erscheinung tretenden Umformung von Republiken durch politische Kräfte – nur unter bestimmten Voraussetzungen erlangt werden kann, sofern man eine Schreibblockade zu lösen hat.
Um zum Beispiel Artikel 5 Grundgesetz zu entsprechen, sollte aus Sicherheitsgründen nachfolgendes beachtet werden, um nicht zufällig oder aus Unwissenheit ein Opfer Staatlicher Willkür zu werden.