Golen Interview mit Denuvo: „Verdammt gute Leute versuchen, unseren Schutz zu cracken“
Und dabei ist Denuvo noch nicht einmal ein klassischer Kopierschutz im herkömmlichen Sinne. Die Software sorgt einzig und allein dafür, das Spiele – die Online-DRM-Systeme von Plattformen wie Steam oder Origin benutzen – erst Monate nach Release oder bestenfalls überhaupt nicht umgangen werden können.
Zwar gibt Denuvo Firmenchef Reinhard Blaukovitsch keine Hinweise über die genaue Funktionsweise der Software, gewährt jedoch in einem Golem.de Interview Einblicke in einige Sicherheitskonzepte Denuvos und die Cracker-Szene.
Zum Denuvo-Interview bei Golem.
Die Drogenbeauftragte Marlene Mortler (CSU) möchte den Jugendschutz für Online- und Videospiele ab 16 Jahren verschärfen, um das Suchtpotenzial zu entschärfen sowie die von der USK vergebene Freigabe „ab 0 Jahre“ abzuschaffen.
In dem mit DerWesten.de geführtem Interview forderte sie weiter, dass nicht nur Gewalt oder Sex sondern zukünftig auch das Suchtpotenzial in Spielen in die Freigaben der USK einfließen solle. Abschließend möchte sie, dass Hersteller von Onlinespielen freiwillig Sperren einbauen, durch die möglichst einfach die Spielzeit beschränkt werden kann.
Bereits damals stieß dies in der Spieler- und Entwicklerszene auf großen Unmut. In den Microsoft-Richtlinien für Windows-Apps war unter Punkt 5.1 nachzulesen, dass keine Anwendungen erlaubt waren, die eine Alterseinstufung oberhalb von PEGI 16, ERSB Mature oder USK 16 tragen würden.
Verbraucherzentrale mahnt Steam erneut ab! Grund:
Auch Spieler, welche den neuen Nutzungsbedingungen von Steam nicht gewillt sind zuzustimmen, müssen weiterhin Zugriff auf ihre gekauften Spiele haben und…
sie auch weiterverkaufen dürfen!
Diese – aktuell durch die Medien rauschende – Meldung bietet natürlich einiges an Brisanz und jede Menge Zündstoff.
Aber warum sollte ich überhaupt, von mir gekaufte, Spiele weiter verkaufen wollen?
Es war einmal…
Seit dem 30. Juli 2012 galt in Großbritannien das „Pan European Game Information (Pegi)“ System, um Kinder und Jugendliche vor Gewalt, Sex und anderen – potentiell – problematischen Inhalten in Computerspielen zu schützen.
Händler mußten sich, beim Verkauf von Computerspielen, nach den Angaben des Pegi Systems richten. Verkauften Sie Computerspiele an nicht durch das Pegi-System freigegebene Zielgruppen, so mußten sie mit Haftstrafen von bis zu sechs Jahren oder einer Geldstrafe von bis zu 5.000 britischen Pfund rechnen.
Online-Spiele sollen, wenn es denn nun weiter nach dem Willen der Bundesfamilienministerin Kristina Schröder geht, auf Basis des Jugendschutzgesetzes freiwillig gekennzeichnet werden.
Bei der Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) stößt dies natürlich – wie zu erwarten – auf außerordentliche Gegenliebe, da ein sich bereits bewährtes (?) Verfahren angewendet wird.