# | ||
Bjoern | 147762 | |
Pappnase | 147041 | |
Kriegshammer | 140633 | |
Naima | 133914 | |
Schalkerkare | 133579 | |
La Vida Loca | 133520 | |
Rabah | 133519 | |
Matz | 133518 | |
Robert M | 133457 | |
Marto | 133450 |
Online-Spiele sollen, wenn es denn nun weiter nach dem Willen der Bundesfamilienministerin Kristina Schröder geht, auf Basis des Jugendschutzgesetzes freiwillig gekennzeichnet werden.
Bei der Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) stößt dies natürlich – wie zu erwarten – auf außerordentliche Gegenliebe, da ein sich bereits bewährtes (?) Verfahren angewendet wird.
Bereits am vergangenem Freitag gab das Ministerium bekannt, dass Anbieter und Hersteller von Online-Filmen und Online-Spielen künftig nach den Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes ihre Werke kennzeichnen können.
„Offline und Online brauchen wir ein soweit wie möglich vergleichbares Niveau des Jugendschutzes“, erklärt die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Kristina Schröder. „Mir ist wichtig, dass Eltern, die im Internet auf Jugendschutzprogramme setzen wollen, optimale Rahmenbedingen zum Schutz ihrer Kinder vorfinden. Das betrifft in besonderem Maße Filme und Spiele im Internet.“
Demnächst stimmen die beteiligten Bundesländer über eine Novellierung des entsprechenden Gesetzes ab.
Laut Heise kommentierte USK-Geschäftsführer Felix Falk in einer Mitteilung:
„Damit könnten die gesetzlichen Regelungen gerade bei Computerspielen in einem zentralen Bereich wieder Anschluss an die mediale Realität finden“
Mir scheint, die Branche gelangt immer mehr in stürmische Gewässer.
Quelle: Heise.de
Verweise zu anderen Internetpräsenzen werden - sofern vorhanden - mit farbigen Kreisen versehen, um anzuzeigen, ob der Verarbeitung persönlicher Daten widersprochen werden kann oder Trackingverfahren wie Google Analytics / Fonts, Nutzerverfolgung durch Werbepartner u.ä. dort eingesetzt werden.