Die Drogenbeauftragte Marlene Mortler (CSU) möchte den Jugendschutz für Online- und Videospiele ab 16 Jahren verschärfen, um das Suchtpotenzial zu entschärfen sowie die von der USK vergebene Freigabe „ab 0 Jahre“ abzuschaffen.
In dem mit DerWesten.de geführtem Interview forderte sie weiter, dass nicht nur Gewalt oder Sex sondern zukünftig auch das Suchtpotenzial in Spielen in die Freigaben der USK einfließen solle. Abschließend möchte sie, dass Hersteller von Onlinespielen freiwillig Sperren einbauen, durch die möglichst einfach die Spielzeit beschränkt werden kann.
Als Begründung für den Schritt das Suchtpotenzial in Online-Spielen einschränken zu wollen sagte sie:
„Viele Spiele weisen sehr gut erkennbare Belohnungs- und Bestrafungsmechanismen auf. Wer den Rechner abschaltet, verliert in der virtuellen Welt Punkte, Ansehen oder sogar das Leben seines Avatars, wer online bleibt, am besten rund um die Uhr, wird zum digitalen Helden“
Laut Gamesmarkt möchte die Politikerin in Zusammenarbeit mit einer Arbeitsgruppe zur Prävention von Internetbezogenen Störungen verstärkt auf das Suchtpotenzial von Online-Spielen hinweisen. Die Handlungsempfehlung empfiehlt:
Im Falle kritischer Merkmale im Spieldesign, die ein starkes Suchtpotenzial und eine starke Bindung erwarten lassen, sowie im Falle problematischer Monetarisierungsstrategien in Free-to-Play-Spielen, sollten Spiele regulär eine höhere Altersfreigabe erhalten (z.B. „Ab 16 Jahren“ oder „Ab 18 Jahren“).
Abschließend betrachtet erfolgte die Grundsteinlegung dieses Vorhabens bereits im Jahre 2012, als Online-Spiele – nach dem Willen der damaligen Bundesfamilienministerin Kristina Schröder – auf Basis des Jugendschutzgesetzes freiwillig gekennzeichnet werden sollten.
Quellen: Der Westen, Golem, Gamesmarkt
Nachtrag: Suchtpotenzial in Spielen
08.11.2016: Passend zu diesem Artikel findet sich in der interessanten Heise-Newsmeldung „Zahlen, bitte! Apps: Nach drei Tagen sind 77 Prozent der Nutzer futsch“ auch nachfolgender Absatz, der nicht nur für Mobile-Games, sondern auch für oben beschriebene OnlineSpiele Gültigkeit besitzen könnte.
Süchtig machende Games wie das berühmt-berüchtigte Candy Crush Saga sind ebenfalls Kandidaten, die durch geschicktes Design (und teilweise fragwürdige Marketing-Strategien) für eine lange Bindung sorgen können und Nutzer immer wieder zu sich zurück holen.
10.11.2016: Wie Spiegel Online berichtet, hat ein heute angeklagter Fahrdienstleiter regelmäßig und verbotenerweise während seines Dienstes Mobile-Games auf seinem Handy gespielt. So soll er auf seinem Smartphone „Dungeon Hunter 5“ gespielt haben. Dem Spiegel-Artikel zufolge wurde der Angeklagte seitens des Gerichtes auch zu seinen Spielgewohnheiten befragt, die er aber nicht beantwortete.
02.12.2016: Wie Spiegel Online berichtet, soll das Fantasy-Rollenspiel „Dungeon Hunter 5“ beim Zugunglück von Bad Aibling eine zentrale Rolle gespielt und den Fahrdienstleiter abgelenkt haben. Ein als Sachverständiger eingesetzter Neuropsychologe beschrieb das Belohnungssystem des Spiels als förderndes Suchtverhalten. Und weiter: „Das wollen die Spielemacher ja.“
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