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Es war einmal…
Seit dem 30. Juli 2012 galt in Großbritannien das „Pan European Game Information (Pegi)“ System, um Kinder und Jugendliche vor Gewalt, Sex und anderen – potentiell – problematischen Inhalten in Computerspielen zu schützen.
Händler mußten sich, beim Verkauf von Computerspielen, nach den Angaben des Pegi Systems richten. Verkauften Sie Computerspiele an nicht durch das Pegi-System freigegebene Zielgruppen, so mußten sie mit Haftstrafen von bis zu sechs Jahren oder einer Geldstrafe von bis zu 5.000 britischen Pfund rechnen.
Im Gegensatz zum deutschen USK-System galt das damals in 28 europäischen Ländern eingeführte Pegi-System als zu Industrie freundlich. Wurden Computerspiele bei der USK noch einem aufwendigen Prüfungsverfahren unterzogen, so reichen im Pegi-System die Angaben des Herstellers, die er mittels eines Online-Formulares einreichen kann. Sind keine erkennbaren Fehler enthalten, so gilt die vom Hersteller beantragte Altersfreigabe.
Kritiker bemängelten sowohl das Prüfverfahren als auch die Symbole, die sich neben der Altersempfehlung auf den Verpackungen befinden, da diese – ohne Anleitung – kaum zu verstehen seien.
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