Verbraucherzentrale mahnt Steam erneut ab! Grund:
Auch Spieler, welche den neuen Nutzungsbedingungen von Steam nicht gewillt sind zuzustimmen, müssen weiterhin Zugriff auf ihre gekauften Spiele haben und…
sie auch weiterverkaufen dürfen!
Diese – aktuell durch die Medien rauschende – Meldung bietet natürlich einiges an Brisanz und jede Menge Zündstoff.
Aber warum sollte ich überhaupt, von mir gekaufte, Spiele weiter verkaufen wollen?
Fakt ist das, wer den neuen Geschäftsbedingungen des Onlineportals Steam nicht zustimmt, den Zugriff auf seine Spielerkonto verliert und seine offiziell gekauften Spiele nicht mehr spielen kann. Es bleibt aktuell also definitiv nichts anderes übrig, als den neuen Bestimmungen zuzustimmen, sofern man seine Spiele weiter spielen möchte.
Radtke von Theorigin.de, einem Zusammenschluss von Spielern, die sich mit Missständen in der Spielebranche auseinandersetzen, fasst dies mit folgenden Worten kurz zusammen und bringt es damit auf den Punkt:
„Die Spieler fühlen sich durch Valves Vorgehen erpresst“
Die Verbraucherzentrale Bundesverband (Vzbv) wurden von Radtke und seinem Team bei der Abmahnung unterstützt. VALVe hat nun bis zum 26. September 2012 Zeit, eine Unterlassungserklärung abzugeben und seine Geschäftspolitik zu ändern. Andernfalls droht eine Klage.
Bereist im August 2012 hatte VALVe die Nutzungsbedingungen von Steam geändert. Dies führte dazu, dass sich einloggende Spieler die neuen Geschäftsbedingungen zu akzeptieren hatten. Wer das nicht tat blieb draußen und durfte seine Zeit, anstatt sinnlos mit teuer gekauften Spielen zu vergeuden, mit anderen mehr oder weniger sinnvollen Dingen verbringen.
Schon damals kommentierte Elbrecht von der Verbraucherzentrale diesen Vorfall mit den scharfen Worten:
„Diese Geschäftspraxis ist rechtswidrig“ […] „Das wäre in etwa so, als wenn ich im Laden ein Brettspiel kaufe und ich das Spiel nur im Geschäft unter Beobachtung des Verkäufers spielen darf. Ändert der Verkäufer seine AGB, bleibt mir keine Wahl: Entweder ich stimme den Änderungen zu oder ich kann das Spiel nicht mehr nutzen, es verbleibt im Laden, und den bereits gezahlten Kaufpreis erhalte ich auch nicht zurück.“
Der Vzbv schreibt sich auch zeitgleich auf seine Fahne dafür zu kämpfen, dass Kunden die auf Steam gekauften Spiele weiterverkaufen dürfen. Besagtes ist, wie alle wissen, zur Zeit aber unmöglich weil die Spiele untrennbar mit dem jeweiligen Nutzerkonto verknüpft sind.
Schon früher hatten die Verbraucherschützer versucht dagegen zu klagen und verloren den Prozess Anfang 2010 vor dem Bundesgerichtshof. Jetzt scheinen die Zeichen aber unter einem günstigen Stern zu stehen, da der Europäische Gerichtshof Mitte 2012 in einem Urteil grundsätzlich entschieden hat, dass gebrauchte Software – auch die per Download erworbene – weiter verkauft werden darf.
Dies aber aus einem anderen Grund. Ich habe bis dato noch nie ein Spiel weiter verkauft. Da ist wohl bei mir der Sammeltrieb schuld. Macht sich halt gut im Regal.
Viel wichtiger erscheint mir die Frage, warum ich als Erwachsener dazu genötigt werde, gewaltgeminderte Spiele ab 18 zu kaufen? Und, warum werde ich dazu erpresst, mir Uncut-Games aus Österreich zu holen?
Bei indizierten Titeln kann ich besagtes jedoch gut verstehen und laufe mit der gängigen Auffassung konform. Da führt in Deutschland kein Weg dran vorbei. Als Beispiel sei hier nur „Dead Island“ aufgeführt.
Dead Island gehört definitiv nicht in Kinderhände. Aber, bin ich ein Kind? Die Frage war rhetorisch.
Also liebe Verbraucherschützer, wie wäre es also, wenn ihr euch im Sinne Erwachsener auch bei der USK und Steam dafür stark machen würdet, dass Uncut-Games für deutsche Erwachsene Spieler erhältlich sind?
Zur Kennzeichnung könnte die USK ja ein neues Siegel mit einer „ab 21“ Kennzeichnung einführen um auf der sicheren Seite zu sein. Ein abschreckendes Lila könnte da Wunder wirken.
Alternativ gibt es für Steam – dank DRM (Digital Rights Management) – in der heutigen Zeit natürlich auch noch die Möglichkeit, dass Nutzerkonto mit einer Altersverifikation untrennbar zu verbinden.
In diesem Sinne ;)
Quelle: Golem
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