Old-School Bannergames: Grimmwald Dungeon     

Dieser Link führt dich in das gefürchtete Walhalla. Trete nur ein, wenn du ein Krieger und dir absolut sicher bist.

Neue Indizierungsgründe für Killerspiele

Mach mit. Sammel Vorteile...       

Wer Werbung macht, muss nicht wissen, was gut am Produkt ist, sondern was schlecht an den Käufern ist.
Neil Postman
Werbung aktivieren!

Seit neuestem findet sich auf der Homepage der Bundesprüfstelle (BPjM) ein
neuer Kriterienkatalog zur Indizierung von Computer- und Videospielen.

Insgesamt gibt es nun sechs Abschnitte die zur Indizierung eines Spieles durch die Bundesprüfstelle herangezogen werden: „Unsittlichkeit“, „Verrohende und zu Gewalt anreizende Wirkung durch Gewaltdarstellungen“, „Anreizen zum Rassenhass / Verherrlichung der NS-Ideologie“, „Diskriminierung von Menschen“, „Verherrlichung / Verharmlosung von Drogenkonsum“ und „Schwere Jugendgefährdung“.

Die Spamroboter

Insbesondere das Thema „Unsittlichkeit“ bekommt durch die Neuauslegung auch für die anderen Inhalte von Spielen neue Aspekte.

„Nach ständiger Spruchpraxis der Bundesprüfstelle ist die Möglichkeit einer sittlichen Gefährdung weiterhin dann anzunehmen, wenn zu befürchten ist, dass durch den Konsum des Mediums das sittliche Verhalten des Kindes oder Jugendlichen im Denken, Fühlen, Reden oder Handeln von den im Grundgesetz und im Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG/SGB VIII) formulierten Normen der Erziehung wesentlich abweicht.“

Sieht so aus, als wenn langsam aber sicher auch die Grundsteine für die Zensur von Internetspielen gelegt wird. Insbesondere der Passus das eine Gewaltdarstellung auch als erotisierend vom Nutzer wahrgenommen werden kann sollte hier aufhorchen lassen.

Für die Darstellung von Menschen und menschenähnlichen Wesen im virtuellen Spiel wurden folgende Kriterien aufgestellt:

„Für interaktive Medien gilt darüber hinaus als Kriterium der Jugendgefährdung, wenn kaum oder keine alternativen Handlungsoptionen/Konfliktlösungsmöglichkeiten vorhanden sind; wenn bei interaktiven Medien die Wahl alternativer Handlungsoptionen/ Konfliktlösungsmöglichkeiten zwar möglich, aber für die Erreichung des Spielzieles nachteilig oder irrelevant ist; wenn das Ausüben von entsprechender Gewalt als unproblematisch oder gesellschaftlich normal erscheint, nicht mit negativen Folgen oder Sanktionen versehen ist oder im Rahmen des Spiels belohnt wird; wenn Gewalt gegen Unbeteiligte Bestandteil des Spiels ist und nicht oder nur eingeschränkt sanktioniert wird.“

Die Gründe für eine nicht erfolgte Indizierung eines Computer- oder Videospieles werden wie folgt verdeutlicht.

„Spiele, bei denen die Verletzung und/oder Tötung von Menschen eine unter mehreren möglichen Spielhandlungen darstellt und das Ergebnis der Kampfhandlung unblutig präsentiert wird;
Spiele, in denen andere Elemente als Gewalttaten gegen Menschen eine wesentliche Rolle spielen;
Spiele, in denen Tötungsvorgänge gegen Menschen verfremdet dargestellt werden und zwar in einer Form, die Parallelen zur Realität nicht nahe legt;
Spiele, in denen Tötungsvorgänge ausschließlich gegen solche Wesen dargestellt werden, die Menschen eher nicht ähneln;
Spiele, in denen auch Horror- und Splatterelemente enthalten sind, in denen jedoch nicht gewalthaltige Anteile spielbestimmend sind, wobei die Horrorelemente nicht so gestaltet sein dürfen, dass auf Grund der besonderen Brutalität die anderen Spielelemente in den Hintergrund treten.“

Man darf also festhalten, dass das Prüfverfahren an sich – wenn alle Kriterien, die zu einer Indizierung führen können mit den Vorlagen zur Nichtindizierung abgeklärt werden müssen – deutlich aufwendiger geworden ist. Kennzeichen können also nur noch vergeben werden, wenn die USK-Gutachter eindeutig feststellen, dass keine Indizierung zu befürchten ist.
Es sieht so aus, als wenn die Game-Studios und Publisher nur noch angepasste Versionen für den deutschen Markt anbieten werden können. Dabei unbeantwortet bleibt auch die Frage, ob die von der USK nicht gekennzeichneten Spiele zukünftig grundsätzlich als indiziert zu gelten haben.


  Die letzte Überarbeitung des hier öffentlich zur Schau gestelltem fand am 05.04.2024 entweder durch die Hinzufügung neuer Inhalte, der Überarbeitung des geschriebenen, der Aktualisierung von Sachverhalten oder Ereignissen bzw. der Anpassung aufgrund neuer Funktionalitäten statt.
  Mysteriöse Beiträge: Indizierungsanträge für Computerspiele   .~.   Indizierter „Quake 3 Arena“ Klon ohne Jugendschutz   .~.   Hail to the King. Der Duke kam… sah… und ging!   .~.   Indizierter Ego-Shooter „Duke Nukem 3D“ auf dem iPhone erhältlich   .~.   5 Jahre Jugendmedienschutz Kommission (KJM)   .~.  
  Kategoriales: Killergames und Killerspiele
  Stichwörter: .~. .~. .~. .~. .~.

Das Ampelsystem

Verweise zu anderen Internetpräsenzen werden - sofern vorhanden - mit farbigen Kreisen versehen, um anzuzeigen, ob der Verarbeitung persönlicher Daten widersprochen werden kann oder Trackingverfahren wie Google Analytics / Fonts, Nutzerverfolgung durch Werbepartner u.ä. dort eingesetzt werden.


  Bambuzza Highscores         

Die besten 10 BAMBUZZAs.
  #  
  Spieler  
   Punkte   
  1  
   Pawan Saathvik   498550
  2  
   Terminator   485550
  3  
   Grazia   444850
4
   Winni   437825
5
   Paulete   432900
6
   Paula   431350
7
   Sikki   425850
8
   Alex   421150
9
   Markus   409650
10
   Josephin   396750
  Infos zum Spiel ansehen.

  Die Echokammer

Die Echokammer bietet die Möglichkeit, über den veröffentlichten Artikel: "Neue Indizierungsgründe für Killerspiele" eigene Gedanken zu verfassen.
 
Natürlich können auch Gedanken wie zum Beispiel...
Gibt es ein Multiversum?
Was glauben oder denken Sie über Phänomenologie?
Über was für Eigenschaften müsste Ihrer Meinung nach eine Ereignistheorie verfügen, um von der Allgemeinheit akzeptiert zu werden?
oder aber zur Ereignistheorie, Logik, Spielentwicklung, Metaphysik, Ethik, Moral, Game-Design, Phänomenologie, Multiversen, dem Kosmos und vieles weitere mehr verfasst werden.
 

  Auch deine Meinung ist gefragt

Um Meinungen jedweder Art auf das hier Lesbare geben zu können, wird entweder ein Pseudonym oder die Nutzung des Kontaktformulares benötigt.
 
Die Anlegung eines Pseudomyms ist ohne Angabe persönlicher Daten einfach, schnell und komfortabel erstellt.
Reservieren auch Sie sich ihr persönliches, individuelles und einzigartiges Pseudonym.
 

Herzlichst

Das Weltentänzer-Team

Über die Weltentänzer

Möglicherweise sind einige der hier angezeigten Inhalte mittlerweile in die Jahre gekommen. Der geneigte Leser kann dies jedoch bei kurzer Querlesung leicht feststellen. Dessen ungeachtet werden die Inhalte auch weiterhin nicht nur aus Beweissicherungsgründen der ein oder anderen Suchmaschine zur Verfügung gestellt. Grundsätzlich gilt aber sowohl für neuerstellte, überarbeitete und ältere hier ersichtliche Inhalte ein Kopier-Verbot für Crawler, die unerlaubt Seiteninhalte als Trainingsdaten für KI-Sprachmodelle (Künstliche Intelligenz) kopieren.
.~ Die beiden Weltentänzer sind immer die, die 'zwischen' den Welten tanzen. ~.
https://lipowski.de © 2004 - 2024 M.Lipowski. Alle Rechte vorbehalten. Durch Nutzung erkennen Sie Urheber- und Lizenzrechte sowie Impressums- und Datenschutzhinweise an. Diese Internetpräsenz bildet den temporären Stand eines kontinuierlichen Arbeitsprozesses ab. Bei auftretenden Unregelmäßigkeiten wird der Wille zum Verständnis vorausgesetzt. Dieser Link führt dich in das gefürchtete Walhalla. Trete nur ein, wenn du ein Krieger und dir absolut sicher bist. Melderegister '0815' Es wird keine Haftung für den Inhalt von Internetpräsenzen übernommen, auf die Verweise gesetzt wurden. Alle Inhalte dieser Webpräsenz (Texte, Spiele, Grafik, Musik, Sounds usw. usf.) wurden zu 100% von einer biologischen Intelligenz erstellt. Über Games, Retro-Arcade-Games, Pixel-Games, Apokryph, Der Orden, Die Weltentänzer, 4UnCut, GamesBlog, Game-Design, Klangwelten & Armageddon. Ausgewiesene Marken gehören ihren Eigentümern. Verboten ist Inhalte dieser Webpräsenz als Trainingsdaten für KI-Sprachmodelle (Künstliche Intelligenz) u.ä. zu kopieren. Verfügbare Inhalte weisen möglicherweise leicht verständliche und logisch einfach nachvollziehbare Informationen auf. Bei einigen Nutzern könnten diese jedoch zu falschen Lösungsansätzen führen.
.~  Alle auf dieser Webpräsenz vorhandenen Inhalte wurden zu 100% von einer biologischen Intelligenz hergestellt.  ~.