Na endlich mal was positives gegen die Taschengeldabzieher! ;)
Aus eigener Erfahrung weiß ich ja, wieviel Google- & Co. Geld bei Schaltung und Klicks der Anzeigen so in die Kasse gespült werden können. Trotzalledem habe ich damals – bei aufkommen dieser Lebenserwartungs-, Führerschein,- wie Alt wirst du, wann stirbst du und so weiter Tests – die Schaltungen für Werbung dieser Art auf meinen Webpräsenzen deaktiviert.
Es ist zwar reizvoll pro Klick einen Euro (und mehr) zu bekommen, aber irgendwo sollte wohl jeder eine Grenze haben, die nicht überschritten werden sollte.
Bei mir war diese Grenze erreicht, als ich die Kosten für diese digitalen Dienste in Erfahrung gebracht habe.
Allein die bloße Vorstellung, das eines meiner Kinder diese Mahnschreiben zugestellt bekommen hätte und dann mit geknickter Seele eine Beichte vor mir hätte ablegen müssen, war absolut ausreichend.
Das braucht kein Mensch.
Zwar habe ich damals (2007) auch eine dementsprechende Mail mit Hinweis an die Verantwortlichen gesendet, bis heute aber noch keine Stellungnahme erhalten. Ein wahrlich Schelm, wer anderes nun gedacht.
In diesem Sinne also:
„Kläger des Verfahrens war der Dachverband der Verbraucherzentralen. Dieser hatte gegen eine Limited sowie deren Direktor geklagt, die im Internet verschiedene Webseiten anbietet, so einen Lebenserwartungsstest, einen Berufswahltest, einen IQ-Test und ein Flirtportal. Für deren Nutzung war jeweils ein Nutzungsentgelt in Höhe von 59 Euro, bei dem Flirtportal in Höhe von 79,95 Euro zu entrichten. Dabei waren die Websseiten in der Regel so gestaltet, dass sich der Hinweis auf diesen Preis versteckt in einem Text am unteren Seitenrand des Angebots sowie in den AGB befand. Lediglich ein Sternchenhinweis im oberen Teil verwies auf den die Preisangabe enthaltenen Absatz.“
Quelle: heise.de
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