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Über Inhalte aus der Kategorie «Free2Play – Pay2Play?»

Free to Play oder Pay2Play?

Amazon muss Eltern in den USA für In-App-Käufe von Kindern entschädigen

Ein Richter in Seattle ordnete an das Amazon Eltern, deren Kinder zwischen 2011 und 2014 auf Kindle- und Android-Geräten kostenpflichtige App-Ergänzungen gekauft hatten, entschädigen muss. Einer Bitte von Amazon, die Erstattung in Form von Amazon-Geschenkgutscheinen zu leisten, lehnte das Gericht ab.

Geklagt hatte die Federal Trade Commission (FTC) bereits im Juli 2014, da zwischen 2011 und 2014 Kinder noch leicht – ohne Rücksprache mit den Eltern – kostenpflichtige In-App-Käufe (versehentlich oder absichtlich) vornehmen konnten.
Bereits Anfang 2014 musste Apple und etwas später Google Entschädigungen aufgrund zu leichter Buchungen von In-App-Käufen zahlen. Mittlerweile haben Google, Apple und Amazon jedoch bei In-App-Käufen entsprechend nachgebessert.

Newsquellen: Heise, Golem

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Onlinespiele – CSU-Drogenbeauftragte will Jugendschutz ändern

Die Drogenbeauftragte Marlene Mortler (CSU) möchte den Jugendschutz für Online- und Videospiele ab 16 Jahren verschärfen um das Suchtpotenzial zu entschärfen sowie die von der USK vergebene Freigabe 'ab 0 Jahre' abschaffen. - Bildquelle: USK - Unterhaltungssoftware SelbstkontrolleDie Drogenbeauftragte Marlene Mortler (CSU) möchte den Jugendschutz für Online- und Videospiele ab 16 Jahren verschärfen, um das Suchtpotenzial zu entschärfen sowie die von der USK vergebene Freigabe „ab 0 Jahre“ abzuschaffen.

In dem mit DerWesten.de geführtem Interview forderte sie weiter, dass nicht nur Gewalt oder Sex sondern zukünftig auch das Suchtpotenzial in Spielen in die Freigaben der USK einfließen solle. Abschließend möchte sie, dass Hersteller von Onlinespielen freiwillig Sperren einbauen, durch die möglichst einfach die Spielzeit beschränkt werden kann.

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Jetzt im Spiel Froggit mithüpfen

Kann man spielen wie Frogger - Sollte man aber nicht. Jetzt mitspielen und den Highscore der anderen übertrumpfen. ~ Grafik © 2024 Lipowski
Jetzt in der Arcade »Froggit Collectors Edition« mithüpfen und sich an die guten alten Frogger Zeiten erinnern.
 
.~ Arcade-Game Froggit spielen ~.

gamigo AG kauft Looki Publishing GmbH

Onlinespieleanbieter gamigo AG kaufte Looki Publishing GmbH.Durch die Übernahme von Looki steigerte gamigo die Anzahl seiner Nutzerkonten von ca. 30 Millionen auf über 65 Millionen und überahm mehrere Onlinespiele wie Empire Universe und Desert Operations.

Zeitgleich hatte gamigo seine Anteile an der Berliner Spielefirma Infernum Games GmbH von 50 Prozent auf 100 Prozent erhöht. Weitere Übernahmen durch die gamigo AG sind geplant.

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Sind Mobile-Games am Ende?

Sind Mobile-Games bereits jetzt schon am Ende ihres Weges angelangt?Kann das sein? Kann das wirklich sein? Irgendwo scheint der Wurm drin zu sein. Bis vor kurzem konnte der Mobile-Games Markt noch ein enormes Wachstum verzeichnen. Aktuellen Zahlen zufolge scheint er jedoch zu stagnieren.

Verzeichnete der Mobile-Games Markt in Q2 2013 noch ein sattes Wachstum von 367 Prozent und 2014 für den gleichem Zeitraum noch zufriedene 25 Prozent so sind es 2015 nur noch ein alarmierendes Prozentchen.

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Game over Zombie-MOBA Dead Island: Epidemic

Game over für das Zombie-MOBA Dead Island: Epidemic nach fast einem Jahr Open-Beta. Grafik © LipowskiUnd dann zogen die Entwickler des Stunlock Studios – nach nicht ganz einem Jahr Open-Beta – bereits die Notbremse für das Zombie-MOBA Dead Island: Epidemic.

Die Spiel-Server wurden damals am 15. Oktober 2015 abgeschaltet. Gab es denn Rückerstattungen für die Spieler? Nun, dies stand noch in den Sternen.

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Game over Lord of Ultima – Browserspiel eingestellt

Game over für Lord of Ultima - Browserspiel wurde bereits im Mai 2014 eingestellt. Grafik © LipowskiElectronic Arts machte ernst und stellte das im April 2010 gestartete Free2Play-Browserspiel „Lord of Ultima“ am 12. Mai 2014 ein. Das zuständige Entwicklerstudio Phenomic wurde bereits im Jahr 2013 geschlossen.

Seit dem 11.02 war es bereits nicht mehr möglich Play4Free-Funds für Mikrotransaktionen zu kaufen oder neue Accounts zu registrieren. Rückerstattungen der InGame-Währung gab es nicht.

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