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Indizierungsanträge für Computerspiele

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Meine Medienpräsenz scheint zwar dem Aussehen und Verhalten nach für mobile Geräte nutzbar zu sein, aber ich glaube der Schein trügt.

Fakt: Das Familienministerium war neben dem Bayerischen Landeskriminalamt (LKA) die aktivste Antragstellerin für Indizierungsanträge. Insgesamt stellte das Bundesfamilienministerium damals 89 Anträge zur Indizierung „gewaltbeherrschter“ Video- und Computerspiele bei der zuständigen Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (      BPjM).

Die BPjM nahm von den vorgeschlagenen Medien 81 auf die Liste der jugendgefährdenden Medien auf.
Interessant auch hier der Beweggrund, der zu der erhöhten Antragsstellung führte.

So schrieb Heise.de dazu…

„[…] Zugleich betont die Behörde, dass nicht etwa einzelne Games Anlass für den vom Bundestag am gestrigen Donnerstag verabschiedeten Entwurf zur ersten Änderung des Jugendschutzgesetzes gewesen seien. Vielmehr sei aufgrund der Ereignisse in Emsdetten im November 2006 das Thema des wirksamen Schutzes von Kindern und Jugendlichen vor medialen Gewaltdarstellungen in das öffentliche und politische Interesse gerückt.
[…] Auf der schwarzen Liste der Bundesprüfstelle befinden sich derzeit insgesamt 517 Computer- und Videospiele. Das Familienministerium gehörte dabei neben dem Bayerischen Landeskriminalamt (LKA), das 13 Vorschläge machte, zu den aktivsten Antragstellern. Auf alle Medienarten bezogen gingen 2007 bei der Indizierungsstelle 1305 Verfahren ein. 99 davon stammten aus dem Hause von der Leyens. Der Index umfasst zudem unter anderem 2878 Filme auf Trägermedien wie DVDs, 639 Bücher und Printmedien, 756 Tonträger und 1683 Online-Angebote.“

So wie es also damals aussah, war dies jedoch nichts gegen das, was danach auf Publisher und Entwickler zukam.
Grund dafür war die verabschiedete Novelle des Jugendschutzgesetzes.

Wie hieß es doch so schön in der auf der „Quo Vadis“ getätigten Aussage:

„Deutschland ist ein Käufer – kein Entwicklerland.“

Quelle:       Heise.de


  Die letzte Überarbeitung des hier öffentlich zur Schau gestelltem fand am 12.04.2024 entweder durch die Hinzufügung neuer Inhalte, der Überarbeitung des geschriebenen, der Aktualisierung von Sachverhalten oder Ereignissen bzw. der Anpassung aufgrund neuer Funktionalitäten statt.
  Mysteriöse Beiträge: Indizierter „Quake 3 Arena“ Klon ohne Jugendschutz   .~.   Indizierter Ego-Shooter „Duke Nukem 3D“ auf dem iPhone erhältlich   .~.   Neue Indizierungsgründe für Killerspiele   .~.   Hail to the King. Der Duke kam… sah… und ging!   .~.   Politiker fordert Alterskennzeichnung für Internetangebote   .~.  
  Kategoriales: Killergames und Killerspiele
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