Die BPjM nahm von den vorgeschlagenen Medien 81 auf die Liste der jugendgefährdenden Medien auf.
Interessant auch hier der Beweggrund, der zu der erhöhten Antragsstellung führte.
So wie es also damals aussah, war dies jedoch nichts gegen das, was danach auf Publisher und Entwickler zukam.
Grund dafür war die verabschiedete Novelle des Jugendschutzgesetzes.
Wie hieß es doch so schön in der auf der „Quo Vadis“ getätigten Aussage:
Quelle: Heise.de
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