Urheberrecht & Copyright – Besser ist das.
Das nun auch Buchstabenkombinationen in Gedichtsform urheberrechtlich geschützt sind, wurde aktuell auch vom Saarländischen Oberlandesgericht (AZ.: 1W232/07-49) bestätigt.
In dem verhandelten Fall hatte eine Besucherin ein Gedicht der Klägerin von deren Internetseite elektronisch kopiert und auf der eigenen Homepage eingebunden. Da das Oberlandesgericht eine Verletzung des Urheberrechts als gegeben ansah, musste die Beklagte das Gedicht umgehend von ihrer Homepage entfernen.