Urheberrecht & Copyright – Besser ist das.
Im Juni 2008 hatte das Landgericht München I die Eltern einer 16-Jährigen wegen Verletzung ihrer Aufsichtspflicht zu Schadensersatz an eine Fotografin verurteilt. Das Oberlandesgericht München hob jetzt den Schuldspruch der Eltern auf (Az. 6 U 3881/08). In der Begründung führt das Oberlandesgericht München – mit unter anderem – die Komplexität des Urheberrechtes an.
Jeder hat bestimmt schon einmal in einer Suchmaschine nach Bildern gesucht, um seinem virtuellem Ego ein entsprechendes Abbild zu verpassen. Comicfiguren wie Batman oder Donald Duck, Filmfiguren aus Shrek oder Madagaskar, Sportler, Musiker, Schauspieler und vieles weitere mehr lassen sich im Internet mit Hilfe einer Suchmaschine leicht finden und in Foren, Blogs und weiteren Angeboten einbinden.
Was die meisten dabei jedoch leicht vergessen ist: Alle Bilder unterliegen dem Copyright oder dem Urheberschutz einer anderen Person. Sie dürfen nicht ohne Erlaubnis des Rechteinhabers öffentlich weiter verwendet werden.
# | ||
Oma | 160673 | |
Nobody | 156440 | |
Waechter | 151479 | |
Waggerinator | 146087 | |
Matz | 137931 | |
Menkestp | 132604 | |
Jaja | 131840 | |
Manuel | 129470 | |
Stephanie | 126471 | |
Warfrog | 123253 |
Der Chef einer russischen – in der Mobilfunkwerbung tätigen – Firma teilte am Donnerstag mit, dass die russische Patentbehörde ihm das Markenrecht am Zwinker-Smiley Emoticon zugeteilt hätte. Allerdings wolle er seine jetzt erworbenen Ansprüche nur bei Unternehmen durchsetzen und nicht beim privaten Gebrauch des Augenzwinker-Smileys.
OK… nachfolgender Zwinker-Smiley ist privater Natur. ;-) << Privat
;-) Nur damit das klar ist und ich nicht noch in eine rechtliche Grauzone schlittere. ;-)
Da war doch noch was… Ach ja!
Die Sache mit der armen Designerin – die wahrscheinlich für ein wenig trocken Brot nebst Wasser – einen WebSite Relaunch für ein Unternehmen organisiert und/oder realisiert hat.
Da fallen dann bei manchen VerkaufsGesprächen Aussagen wie:
Das man zuweilen insbesondere bei der Herstellung einfacher Computerspiele Vorsicht walten lassen sollte, scheint noch immer nicht weite Kreise gezogen zu haben. Aktuellster Fall ist ein Scrabble-Clon namens „Scrabulous“ den 2 Brüder munter programmierten und beim Sozialen Netzwerk Facebook (heute Meta) an den Mann brachten.
Fatal an der ganzen Sache ist, dass weder Facebook noch die Software-Schmiede dementsprechende Lizenzen bei Hasbro eingekauft hatten.
Was ist Erlaubt und wo hört der Spaß in der digitalen Welt auf?
Auf der Webseite IRights.info finden sich neben Antworten auch aktuelle Informationen – die sich bewußt an Laien und Privatpersonen richten – über die rechtliche Lage des Urheberrechtes in Deutschland. Anhand von vielen Fallbeispielen und verschiedener Situationen wird sachlich und kompetent erklärt, was man nach aktueller Rechtsprechung in Deutschland darf, und was man besser tunlichst sein lassen sollte.