Es ist mal wieder soweit.
König Kunde darf sich aufs neue auf ein Anziehen seiner Daumenschrauben freuen. Denn, nur weil man eine unbegrenzte DSL-Flatrate sein „eigen“ (?) nennt, heißt das schließlich noch lange nicht, das man sie auch unbegrenzt ausreizen darf.
Selbst dann nicht, wenn man dafür einige Euros über den Tisch wachsen lässt. ;)
Wo kämen wir denn da auch hin? Schließlich leben die Telekommunikationsunternehmen davon, für ihre gebuchten Leitungen auch dementsprechend sorgfältig verklausulierte Verträge zu verkaufen. Und die schlauen Köpfe hinter diesen Verträgen gehen von einer durchschnittlichen Benutzung aus!
Um mitraten zu können brauch man auch hier nur die, etwas weiter unten stehende, Liste mit Beispiel-Torrents zu überfliegen.
Anbei eine weitere x-beliebige Torrent-Seite mit Beispielen vom 16.02.2008 damit kräftig mit geraten werden kann. ;)
Um mitraten zu können, brauch man nur die etwas weiter unten stehende Liste mit Beispiel-Torrents zu überfliegen.
Nachfolgend eine x-beliebige Torrents Beispielseite vom 17.02.2008 damit auch wirklich jeder mitraten kann.
Erkennt man nicht schon auf der Startseite einer x-beliebigen Torrent-Seite den Hinweis auf Raubkopien, die im Inhalt der jeweiligen Seite via Torrent-Links präsentiert werden?
Nein?
Wie aber müsste folgender Hinweis (der sich so oder so ähnlich auf allen Torrent-Seiten auf der Startseite befindet) aufgebaut sein , damit auch wirklich jeder weiß, um was es in Wirklichkeit geht?
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