Der „Zwangsvollstreckung zur Beugehaft“ zugeführtes unterliegt grundsätzlich einer verschärften Beugehaft. In dieser Beugehaft wird der Zwangsvollstreckung zugeführtes solange gebeugt und peinlichst hinterfragt, bis es sich Widerstandslos beugt und in das Satzkonstrukt einfügen lässt.
Der Inhalt des hier ersichtlichen beschäftigt sich mit dem Sinn einer „Beugehaft“ für Bestandteile dieser Webpräsenz, dem Gebrauch des Vollzuges einer ZwangsVollStreckung, Ausnahmefällen sowie der Anratung durch Außenstehende zur erneuten Beugehaft bei Widerstand.
Grundsätzlich soll möglicher Widerstand des Lesbaren bereits im Vorfeld Einhalt geboten werden. Dies ermöglicht es Lesenden ihren potentiellen Lesefluss möglichst Widerstandsfrei beizubehalten. Gewährleistet wird damit das nicht Inkrafttreten einer ZwangsVollStreckung.
Präambel: Diese „Einleitung zur Ableitung über Beugehaften“ beinhaltet verschiedene Möglichkeiten zur Zwangsvollstreckung einer Beugehaft zwischen Menschen, Tieren und dem Leblosen.
Eine Haftung oder Garantie für die zwangsvollstreckte Beugehaft an sich auf Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Durchführbarkeit kann jedoch nicht übernommen werden.