Grundsätzlich hat zu gelten, dass all dies in der Schreibblockade veröffentlichte eine Meinung ist. Und eben diese Meinung ist meine Meinung. Dies gilt auch, sofern Leser oder Suchmaschinen anderer Meinung sein sollten.
Befasst man sich intensiver mit Artikel 5 des Grundgesetzes (Meinungsfreiheit), so stellt man fest, dass die Freiheit einer Meinung in Deutschland – unter Berücksichtigung einer global in Erscheinung tretenden Umformung von Republiken durch politische Kräfte – nur unter bestimmten Voraussetzungen erlangt werden kann, sofern man eine Schreibblockade zu lösen hat.
Um zum Beispiel Artikel 5 Grundgesetz zu entsprechen, sollte aus Sicherheitsgründen nachfolgendes beachtet werden, um nicht zufällig oder aus Unwissenheit ein Opfer Staatlicher Willkür zu werden.