Der Inhalt des hier ersichtlichen beschäftigt sich mit dem Sinn einer „Beugehaft“ für Bestandteile dieser Webpräsenz, dem Gebrauch des Vollzuges einer ZwangsVollStreckung, Ausnahmefällen sowie der Anratung durch Außenstehende zur erneuten Beugehaft bei Widerstand.
Grundsätzlich soll möglicher Widerstand des Lesbaren bereits im Vorfeld Einhalt geboten werden. Dies ermöglicht es Lesenden ihren potentiellen Lesefluss möglichst Widerstandsfrei beizubehalten. Gewährleistet wird damit das nicht Inkrafttreten einer ZwangsVollStreckung.