Wer gegen das damals neu eingeführte Datenschutzrecht verstieß, riskierte nicht nur hohe Bußgelder, sondern im schlimmsten Fall auch Abmahnungen durch Rechtsanwälte, Konkurrenten oder Verbraucherschutz- und Wettbewerbsverbände.
Von der Reform des Datenschutzes ausgenommen waren und sind auch heute nur noch Internetangebote, welche ausschließlich familiären oder persönlichen Zwecken (Geld verdienen u.ä. zählt hier nicht) dienen.