Ein rechtskräftiges Urteil des Oberlandesgerichts Brandenburg zeigt aufs neue, das frei auffindbares Bildmaterial im Internet nicht grundsätzlich als Copyright frei angesehen werden sollte.
Im aktuellem Beispiel muss ein Privatverkäufer – der fremdes Bildmaterial bei Ebay-Auktionen einsetzte um sein Angebot aufzuwerten – nun mehr als 3.000 Euro zahlen weil er das Produktfoto eines Herstellers von Navigationsgeräten ohne Genehmigung verwendet hatte.
Nach einer erfolglosen Abmahnung seitens des Herstellers zog dieser vor Gericht. Neben gängigen Lizenzgebühren, einem Honorar und Kosten für die Abmahnung summierte sich der Betrag auf ca. 700 Euro.
Letztendlich entschieden die Richter zugunsten des Herstellers. Der Privatverkäufer muss die gesamten Kosten des Rechtsstreits von rund 3.000 Euro, 40 Euro Schadensersatz und 100 Euro Abmahnkosten zahlen.
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