Seit neuestem findet sich auf der Homepage der Bundesprüfstelle (BPjM) ein
neuer Kriterienkatalog zur Indizierung von Computer- und Videospielen.
Insgesamt gibt es nun sechs Abschnitte die zur Indizierung eines Spieles durch die Bundesprüfstelle herangezogen werden: „Unsittlichkeit“, „Verrohende und zu Gewalt anreizende Wirkung durch Gewaltdarstellungen“, „Anreizen zum Rassenhass / Verherrlichung der NS-Ideologie“, „Diskriminierung von Menschen“, „Verherrlichung / Verharmlosung von Drogenkonsum“ und „Schwere Jugendgefährdung“.
Insbesondere das Thema „Unsittlichkeit“ bekommt durch die Neuauslegung auch für die anderen Inhalte von Spielen neue Aspekte.
Um mitraten zu können brauch man auch hier nur die, etwas weiter unten stehende, Liste mit Beispiel-Torrents zu überfliegen.
Anbei eine weitere x-beliebige Torrent-Seite mit Beispielen vom 16.02.2008 damit kräftig mit geraten werden kann. 😉
Um mitraten zu können, brauch man nur die etwas weiter unten stehende Liste mit Beispiel-Torrents zu überfliegen.
Nachfolgend eine x-beliebige Torrents Beispielseite vom 17.02.2008 damit auch wirklich jeder mitraten kann.
Erkennt man nicht schon auf der Startseite einer x-beliebigen Torrent-Seite den Hinweis auf Raubkopien, die im Inhalt der jeweiligen Seite via Torrent-Links präsentiert werden?
Nein?
Wie aber müsste folgender Hinweis (der sich so oder so ähnlich auf allen Torrent-Seiten auf der Startseite befindet) aufgebaut sein , damit auch wirklich jeder weiß, um was es in Wirklichkeit geht?
„» Vor dem betreten der Hauptseite müssen Sie diese Hinweise lesen und beachten!
» Alle Downloads auf dieser Seite funktionieren nur in Verbindung mit einem Bit Torrent kompatibelen File Sharing Programm. Wir möchten darauf hinweisen das die hier verlinkten Torrent Dateien nur Meta Informationen enthalten und diese lediglich zu Test und Studienzwecken runtergeladen werden dürfen. Das downloaden von Dateien ist nur dann erlaubt wenn es sich um Shareware oder Freeware handelt oder Sie im Besitz des Orignals sind. Bitte haltet euch an die in eurem Land geltenden Uhrheberrechte und Copyright Gesetze. Mit betreten der Hauptseite über den „Enter“ Button bestätigen Sie das Sie die Hinweise befolgen werden.“
Oups, das liest sich fast wie David gegen Goliath. Wobei hier natürlich das von Niggemeier und seiner Crew geführte „Bildblog“ (Watchblog) immer noch als David anzusehen ist (dies nur für die, die weder die Print Ausgaben der „Bild“ und „Bild am Sonntag“ oder die Onlineseiten der „Bild“ und dem „Bildblog“ kennen).
Wie sehr müssen sich denn da die Verantwortlichen der „Bild“ (ca. 4,04 Millionen Unique-User auf Bild.de p.M.) vom „Bildblog“ (ca. 1,4 Mio. Besucher p.M.) angegriffen fühlen? So ein großes Blog ist es ja nun auch nicht 😉 … oder doch?