Publisher, Entwickler und Studios
Randnotizen: Es war also soweit. Der Japanische Publisher Square-Enix (Final Fantasy) übernahm zum 6. Mai 2009 den britischen Publisher Eidos samt aller vorhandenen Markenrechte wie z.B. Tomb Raider und viele weitere mehr.
Randnotizen: Nichts ist für Publisher und Spiele-Entwickler-Studios schlimmer als geleakte Versionen ihrer Produkte. Insbesondere dann, wenn sie vor dem Verkaufsstart als freier Download in Tauschbörsen in Erscheinung treten. Auch für Capcoms neues Survival-Killer-Horror-Game gab es da leider keine Ausnahme.
Mit dem Patch 1.4.0.6 von Bethesda Softworks wurden damals neue Errungenschaften (Achievements) eingebunden und es konnten mehrere Downloaderweiterungen verwaltet werden. Die Vorbereitungen für die kostenpflichtigen Download-Erweiterungen „The Pitt“ (ab März 2009) und „Broken Steel“ (ab April 2009) waren damit abgeschlossen.
Lange Zeit war es still um Raven Software. Mit dem sich damals bereits schon seit 4 jahren in der Entwicklung befindlichen und für Ende 2009 angekündigten Ego-Shooter Singularity hatte sich das wohl geändert.
Erste Eindrücke des Spieles sind aus Video-Trailern ersichtlich.
Weltweit liegt die Spieleindustrie im Clinch mit Softwarepiraten. Ein neuer Bericht („Special 301 Report“) der Entertainment Software Association (US-amerikanischer Verband der Spielentwickler, kurz ESA) hat jetzt weitere Details über die Verteilung von Raubkopierern ans Tageslicht gebracht.
Insgesamt wurden – laut ESA – 13 ausgewählte Spieletitel auf das Download-Verhalten von Raubkopierern in den P2P-Netzwerken BitTorrent und eDonkey untersucht. Insgesamt wurden die Videospiele 6,5 Millionen mal aus 48 Ländern illegal herunter geladen wobei allein die 2 populärsten Spiele schon 4,787,441Millionen mal geladen wurden.
Wir haben, wie wir alle wissen, in Deutschland das weltweit schärfste Jugendschutzgesetz. Die Regelungen für den Videospielebereich betreffen sowohl minderjährige Spieler als auch Erwachsene im fortgeschrittenen Alter zu gleichen Teilen. Nicht selten passiert es, das selbst USK 18 Versionen nur in einer geschnittenen Version auf den deutschen Markt kommen.
Um für den deutschen Markt eine Altersfreigabe zu erhalten, müssen alle Videospiele der USK* zur Begutachtung vorgelegt werden. Aber, können Sie noch die Wertungen seites der USK nachvollziehen oder erkennen Sie nicht auch eine gewisse Willkür bei der Altersfreigabe?