Wir haben, wie wir alle wissen, in Deutschland das weltweit schärfste Jugendschutzgesetz. Die Regelungen für den Videospielebereich betreffen sowohl minderjährige Spieler als auch Erwachsene im fortgeschrittenen Alter zu gleichen Teilen. Nicht selten passiert es, das selbst USK 18 Versionen nur in einer geschnittenen Version auf den deutschen Markt kommen.
Um für den deutschen Markt eine Altersfreigabe zu erhalten, müssen alle Videospiele der USK* zur Begutachtung vorgelegt werden. Aber, können Sie noch die Wertungen seites der USK nachvollziehen oder erkennen Sie nicht auch eine gewisse Willkür bei der Altersfreigabe?
Zuweilen werden gewalthaltige Spiele ab 16 bzw. 18 Jahren für den deutschen Markt freigegeben und andere, weniger gewalthaltige Spiele, bekommen gar kein USK-Siegel.
Wer nun was, wann, wie und nach welchen Kriterien beurteilt kommt nicht ans Tageslicht.
Das EU-Parlament hat nun anstelle der USK (Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle) die Einführung der europäischen Variante PEGI (auch für OnlineRollenSpiele) vorgeschlagen, was an und für sich – aus meiner Sicht – auch kein schlechter Vorschlag ist.
So würden EU-Weit die gleichen Bedingungen für eine Alterseinstufung von Videospielen gelten. Und dann, könnte man auch (entsprechendes Alter vorausgesetzt) Videospieltitel, die ab 18 freigegeben sind, in einer ungeschnittenen Version kaufen und müsste nicht eine deutsche Version aus Österreich (UnCut) oder die englische OriginalVersion (UnCut) aus Übersee ordern.
Aber leider, leider, leider sind die Vorschläge des EU-Parlaments nicht bindend.
* USK – 1994 unter Trägerschaft des „Fordervereins für Jugend und Sozialarbeit e. V.“ gegründet. Seit Mai 2008 eigene GmbH.
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