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Im Jahre 2010 begann Ubisoft neue Wege zu beschreiten, um geneigte Käufer der Spiele „Die Siedler 7“ oder „Assasins Creed 2“ zu dranglasieren.
Wie Heise.de damals mitteilte, hatte sich Ubisoft – im Sinne des Urheberrechtes – dazu entschlossen, eine neue Kopierschutzmassnahme einzuführen, damit potentielle Urheberrechtsverletzungen (Raubkopien) vorgebeugt werden könne.
Damals wurde ein Online-Kontrollverfahren eingesetzt, dass das spielen neuer Spieletitel ohne Onlineverbindung verhinderte.
Im Klartext bedeutete dies: Wer nicht online war, der konnte auch nicht spielen.
Auch Spielstände sollten nicht mehr, wie damals, lokal auf dem Rechner eines Spielers gespeichert werden, sondern online auf Ubisofts Servern. Auch der Weiterverkauf eines gebrauchten Spieles war kaum noch möglich, da jedes Spieleexemplar bei seiner Installation automatisch Zwangsindividualisiert wurde.
Der ehrliche Käufer hatte also ab diesem Zeitpunkt aufs neue verloren.
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