Killergames und Killerspiele
Auch knapp daneben ist immer noch vorbei!
Laut einer neuen britischen Studie sollen Killerspiele beruhigend auf Spieler wirken. Das fatale daran ist, dass das getestete „Killerspiel“ eine USK und PEGI Freigabe ab 12 Jahre erhalten hat.
Die von der Gaming Website „Develop Magazine“ veröffentlichte Studie bestand aus 292 Frauen und Männern im Alter zwischen 12 bis 83 Jahren.
Es kommt Bewegung in die Sache. In Großbritannien ist zwischen BBC, Channel 4, Google, Yahoo, Microsoft und Co. ein neuer Verhaltenskodex vereinbart worden. Der neu vereinbarte Verhaltenskodex soll Kinder und Jugendliche – im Sinne des Jugendschutzes – besser vor den Gefahren des Internets schützen.
Die Frage stellt sich nur, wie man besagtes nun wirklich realisieren will?
Wir wissen doch alle dass das, was verboten und mit dementsprechenden Verbotsschildern bebildert oder via Text mit Hinweisen versehen wurde erst Recht die Aufmerksamkeit des jeweiligen Betrachter steigert (Klickzwang).
Seit neuestem findet sich auf der Homepage der Bundesprüfstelle (BPjM) ein
neuer Kriterienkatalog zur Indizierung von Computer- und Videospielen.
Insgesamt gibt es nun sechs Abschnitte die zur Indizierung eines Spieles durch die Bundesprüfstelle herangezogen werden: „Unsittlichkeit“, „Verrohende und zu Gewalt anreizende Wirkung durch Gewaltdarstellungen“, „Anreizen zum Rassenhass / Verherrlichung der NS-Ideologie“, „Diskriminierung von Menschen“, „Verherrlichung / Verharmlosung von Drogenkonsum“ und „Schwere Jugendgefährdung“.