Grundsätzlich hat zu gelten, dass all dies in der Schreibblockade veröffentlichte eine Meinung ist. Und eben diese Meinung ist meine Meinung. Dies gilt auch, sofern Leser oder Suchmaschinen anderer Meinung sein sollten.
Sofern ich also eine Aussage innerhalb einer Meinung treffe, welche den Anschein erweckt „Absolut“ zu sein, so ist auch diese von mir getroffene Aussage eine Meinung. Und zwar meine Meinung. Dies, da auch diese Meinung meine Meinung ist. Sollte die von mir veröffentlichte Aussage also stimmen, so bedeutet dies dem Kalkül der Logik folgend, dass sie nicht zwingend falsch ist sondern einen Wahrheitsanspruch erfüllt.
Und eben jenes gilt auch dann, sofern Leser anderer Meinung sein sollten.
Finden sich Quellenhinweise in den jeweiligen Textwerken, so bedeut dies, dass dies nicht eine Meinung (also meine Meinung) sondern eine auf einer Quellenangabe basierende Tatsache oder auf einer Tatsache einer Quellenangabe basierende Schlussfolgerung (Konklusion) ist.
Soviel also zur Vielfalt der Meinungsfreiheit über in der Schreibblockade veröffentlichte Meinungen.
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