Als Einleitung zur Ableitung zum Zwecke der Lösung einer Schreibblockade soll bereits an dieser Stelle darauf hingewiesen werden, dass im Gegensatz zu Fischen, Wölfe nicht wirklich mit einer Angel geangelt werden können und ein FliegenschiSS Bestandteil deutscher Geschichte ist und bleibt.
Daraus können wir empirisch und unwiderlegbar nachfolgende Merksätze als erste Grundsätze für diese Abhandlung zur Ableitung in Gewährleistung ziehen.
Wie bereits einleitend anschaulich zur Schau gestellt wurde, kann mit einer Wolfsangel tatsächlich ein Wolf geangelt werden. Um Wölfe zu erlegen wurden in früheren Zeiten aus Gründen der Bequemlichkeit eiserne Wolfsangeln benutzt, um möglichst ohne Gefahr für Leib und Leben die Wölfe auch in Abwesenheit vom Diesseits ins Jenseits zu befördern. Zu diesem Zwecke wurde die an einer Eisenkette befestigte Wolfsangel in einer Astgabel aufgehängt, mit Fleisch bestückt und fortan ihrem Schicksal überlassen.
Heutzutage hingegen wird es den in Rudeln auftretenden Wolfsjägern gesetzlich erlaubt, frei umherlaufende Wölfe auf einer amtlich legitimierten Wolfsjagd aus der Distanz – unter Zuhilfenahme einer Schusswaffe geeigneten Kalibers – zur allgemeinen Belustigung der höchst mutigen Jagdgesellschaft als Jagdtrophäe sowie in Form von Fotos oder eines YouTube-Videos vom Leben zum Tode zu befördern.
Alternativ wurden und werden Wolfsangeln seit Beginn des 20. Jahrhunderts auch in anschaulicher Form als gestalterisches Element der Gruppenzugehörigkeit in Form von Abzeichen, Aufnähern, Tätowierungen oder zu Beginn des 21. Jahrhunderts seitens einiger Bauern als Verzierung eines Ackers in Form von Gülle Anschaulich zur Schau gestellt.
Wie zum damaligen Zeitpunkt durch verschiedene Medien nachweislich bewiesen, dürfen auch Bauern – welche Gülle in Form einer Wolfsangel auf ihr Feld ausbringen – aufgrund der verfassungswidrigen Verwendung einer Wolfsangel peinlichst belangt werden. Dies hatte dann zur Folge, dass Bauern unter allerstrengster Aufsicht Polizeilicher Vollzugsbeamter zur rückstandslosen Entfernung, Übermalung und „Verunstaltung bis zur Unkenntlichkeit“ der auf einem Felde ausgebrachten Gülle-Wolfsangel verpflichtet wurden.
Ein „Fliegenschiss“ bezeichnet laut eines angeblich hochrangigen deutschen Politikers und dessen Mitläufern denjenigen Zeitabschnitt tausendjähriger deutscher Geschichte, der unter den zahlreichen und ruhmreichen deutschen Errungenschaften wie zum Beispiel:
kaum noch aufzufinden sei.
Um vorangegangenes vorschriftsgemäß endgültig ableiten zu können, sei noch festgestellt, das auch nicht in Abrede gestellt werden kann, dass auf „Fliegenschiss basierende Wolfsangeln“ ihre Daseinsberechtigung seit der Gründung der Bundesrepublik Deutschland durch die Gründungsväter ( Gründungsmütter gab es damals noch nicht! ) im Jahre 1949 grundsätzlich verloren haben.
Letztendlich lässt sich abschließend nun endgültig feststellen, dass das im Vorfeld lesbare mit Nachdruck eindrucksvoll zum Ausdrucke gebracht hat, dass die endgültige Ableitung nun endlich in Vollzug gebracht werden konnte. Die Schreibblockade an sich hat sich aufgelöst.
Die aufgeführten „deutschen Errungenschaften der Geschichte“ können selbstständig in der Wikipedia unter Zuhilfenahme des jeweilig aufgeführten Stichwortes mit Ausnahme des „Fliegenschisses“ selbstständig recherchiert werden. Stellvertretend für zahlreiche den „Fliegenschiss“ behandelnde Medien mag an dieser Stelle die DeutschLandFunk.de stehen.
Petri Heil!
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