Gamestar und PCGames teasern ihre Clickbait-Artikel mit „Flashgame klaut No Man’s Sky 2 Namen“ an. Dem ist jedoch nicht so. Es genügt ein einfacher Blick in den Quelltext, um festzustellen, das es sich hier um ein HTML 5 Spiel handelt.
Nach einer kleinen Recherche kann man desweiteren in Erfahrung bringen, dass das Spiel „No Man’s Sky 2“ ein 1 zu 1 Klon des Spieles „The Aviator“ ist. In seinem lesenswertem Tutorial: „The Making of “The Aviator”: Animating a Basic 3D Scene with Three.js“ beschreibt Karim Maaloul anschaulich, wie ein HTML 5 Spiel mit Three.js, CSS und JavaScript erstellt werden kann.
Golen Interview mit Denuvo: „Verdammt gute Leute versuchen, unseren Schutz zu cracken“
Und dabei ist Denuvo noch nicht einmal ein klassischer Kopierschutz im herkömmlichen Sinne. Die Software sorgt einzig und allein dafür, das Spiele – die Online-DRM-Systeme von Plattformen wie Steam oder Origin benutzen – erst Monate nach Release oder bestenfalls überhaupt nicht umgangen werden können.
Zwar gibt Denuvo Firmenchef Reinhard Blaukovitsch keine Hinweise über die genaue Funktionsweise der Software, gewährt jedoch in einem Golem.de Interview Einblicke in einige Sicherheitskonzepte Denuvos und die Cracker-Szene.
Zum Denuvo-Interview bei Golem.
Electronic Arts vereinheitlicht für deutsche Let’s Player die Regelungen zur Kennzeichnung von seitens EA unterstützten Formaten. Für Kooperationspartner bedeutet dies, das sie ab sofort mit sichtbaren EA-Logos darauf hinweisen müssen.
Als erster Publisher in Deutschland nimmt Electronic Arts seine Werbepartner nun auch vertraglich in die Pflicht. In einer neuen Transparenz-Offensive gibt EA bekannt:
Nachdem Atari und Sega verkleinerte Versionen ihrer alten Konsolen veröffentlichten, erblickte 2016 auch das NES Classic Mini von Nintendo mit 30 vorinstallierten Retrogames Klassikern das Licht der Spielewelt. Mit dabei waren unter anderem Highlights wie „Super Mario Bros.“, „The Legend of Zelda“, „Metroid“, „Castlevania“, „Donkey Kong“, „PAC-MAN“ und natürlich auch „Kirby’s Adventure“.
Ein Richter in Seattle ordnete an das Amazon Eltern, deren Kinder zwischen 2011 und 2014 auf Kindle- und Android-Geräten kostenpflichtige App-Ergänzungen gekauft hatten, entschädigen muss. Einer Bitte von Amazon, die Erstattung in Form von Amazon-Geschenkgutscheinen zu leisten, lehnte das Gericht ab.
Geklagt hatte die Federal Trade Commission (FTC) bereits im Juli 2014, da zwischen 2011 und 2014 Kinder noch leicht – ohne Rücksprache mit den Eltern – kostenpflichtige In-App-Käufe (versehentlich oder absichtlich) vornehmen konnten.
Bereits Anfang 2014 musste Apple und etwas später Google Entschädigungen aufgrund zu leichter Buchungen von In-App-Käufen zahlen. Mittlerweile haben Google, Apple und Amazon jedoch bei In-App-Käufen entsprechend nachgebessert.
Da sich die Free-to-Play Welle anbeblich langsam aber sicher ihrem Ende zuneigen sollte, wollte Google Android-Entwicklern den Verkauf ihrer Spiele durch Bezahl-Abos für Anwender vereinfachen.
So sollte es für Entwickler laut Android-Developer-Blog zukünftig auch möglich sein, Promotion-Abos im Play Store anzubieten. Diese konnten dann in den ersten drei Monaten für einen Dollar und danach auf einen höheren Betrag angehoben werden.