Grundsätzlich beschreibt der Begriff „Rekursion“ die Tatsache, dass altgediente Produktregeln kontextbezogen immer aufs Neue angewandt werden können. Bedingt durch die „unendliche Schleifenregelung“ können wir also feststellen, dass Regelwerke einer unendlichen Schleifenregelung rekursiv sind.
Als Grundvoraussetzung zur Potenzsteigerung „Rekursiver Begriffsdeklinationen“ gilt, dass die Eigenschaft zur prinzipiellen Rekursion seitens der jeweiligen Produktregel – welche immer der unendlichen Schleifenregelung unterliegt – auch zugelassen wird.
Die „Rekursive Deklination“ legt gesetzlich verankerte Regeln für Begriffsdeklinierungen fest, die in den Kategorien
anwendbar und damit bis zum äußersten „kontextbezogen gebeugt“ werden dürfen.
Im Abschluss gilt naturgemäß, dass durch die „Rekursive Begriffsdeklination“ im Kontext gebeugte Begriffe dank zugelassen Produktregeln und „gesetzlich verankerter Begriffsdeklinierungen“ der unendlichen Schleifenregelung eine Gefahr der dauerhaften Beugehaft besteht.
Bei Änderung des Kontexts ist also davon auszugehen, dass der vorherige Zusammenhang der Verwendung des Begriffes nicht mehr gegeben ist und retrospektiv nachgebessert werden muss, um dadurch die dauerhafte kontextbezogene Beugehaft neu in Kraft treten zu lassen.
«Rekursive Begriffsdeklination» wurde als Vorspeise für «Beugehaft» zubereitet, zuletzt am 20. März 2022 umgerührt und mit so exquisiten Zutaten in Form von Gewürzen oder Kräutern wie Beugehaft garniert.